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Sind KI-Bilder rechtlich geschützt?

KI-Software macht die Produktion und Bereitstellung von Bildern, die zu verschiedenen Themen passen, einfacher denn je. International sind KI-Programme und damit eben auch durch sie produzierte Bilder auf dem Vormarsch. Doch zunehmend tauchen wichtige Fragen zum Urheberrecht auf.

Bei klassisch angefertigten Bildern durch einen Fotografen, ganz egal ob dieser nun Profi oder Laie ist, ist das Urheberrecht klar definiert. Doch wie sieht das eigentlich bei Bildern aus, die durch KI generiert werden? Welche Fallstricke gibt es eventuell und ist es überhaupt legal, Fotos dieses Ursprungs ohne Weiteres zu verkaufen?

Sind KI-Bilder rechtlich geschützt
Sind KI-Bilder rechtlich geschützt?

Was passiert, wenn man Bilder von anderen benutzt?

Jede Fotografie oder auch jedes Kunstwerk ist von Grund auf erst einmal urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt beim Erschaffer des Bildes, also beim Fotografen oder eben dem Grafiker oder Künstler. Das Urheberrecht für Bilder besagt in Deutschland, dass auch nur der Fotograf oder Künstler darüber entscheiden darf, wie und wo sein Werk genutzt wird und zu sehen ist.

Übrigens greift das Urheberrecht, sobald der Fotograf zum Beispiel auf den Auslöser der Kamera drückt. Demnach sind auch Schnappschüsse generell urheberrechtlich geschützt. Ein Verstoß des Urheberrechts liegt immer dann vor, wenn Bilder ohne gültigen Lizenzvertrag mit dem Fotografen oder Künstler verwendet werden. Aber auch wenn die Nennung des Urhebers unmittelbar im Zusammenhang mit dem Bild fehlt, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Gleiches gilt, wenn Fotos auf Webseiten einfach kopiert und dann anderweitig verwendet werden.

Wer gegen das Urheberrecht verstößt, muss generell mit einer Abmahnung rechnen. Diese kann empfindliche Strafen und Kosten durch Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

Welche Bilder dürfen ohne Zustimmung veröffentlicht werden?

Nicht nur das Urheberrecht schränkt die Verwendung von Bildern ein, sondern auch der Grundsatz des Rechtes am eigenen Bild. Demnach dürfen ohne Zustimmung Bilder, die andere Personen zeigen, nur in bestimmten Fällen veröffentlicht werden. Dies betrifft etwa zeitgeschichtliche Bilder. Werden durch ein Bild Fragen thematisiert, die von einem allgemeinen geschichtlichen Interesse sind, ist eine Veröffentlichung in der Regel problemlos möglich. Auf diesem Grundsatz stützen sich oftmals auch Zeitschriften und Magazine, die Bilder von Prominenten veröffentlichen. An dieser Stelle muss aber immer eine gesunde Abwägung zwischen der Bildveröffentlichung auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsrecht der jeweils abgebildeten Person vorgenommen werden.

Des Weiteren ist eine Veröffentlichung von Bildern mit Personen auch dann möglich, wenn diese nur Beiwerk sind. Das heißt also: Steht ein Bauwerk im Vordergrund, zeigt das Foto aber im Hintergrund mehrere Personen, werden diese nur als Beiwerk angesehen. Eine Veröffentlichung ist daher möglich. Im Gegensatz dazu kann eine Porträtaufnahme vor einem Bauwerk nicht ohne explizite Zustimmung veröffentlicht werden.

Auch Fotos, die Versammlungen, Aufzüge oder zum Beispiel auch Feste zeigen und auf denen deswegen Menschen abgebildet werden, können veröffentlicht werden. Grundgedanke ist der, dass es bei dem Bild im Wesentlichen darum geht, die Veranstaltung und nicht die Personen zu zeigen.

Gemälde von Personen, die nicht aufgrund einer Bestellung angefertigt wurden, dürfen nur dann gezeigt werden, wenn sich die Präsentation durch den Grundsatz des höheren Kunstinteresses erklären lässt.

Ist es legal, KI-generierte Bilder zu verkaufen?

Lange war unklar, wie der Umgang mit KI-generierten Bildern aus rechtlicher Sicht gehandhabt werden kann. Mittlerweile sind sich Juristen weitgehend sicher, dass es bei KI-generierten Werken schlichtweg keinen Urheber gibt. Demnach sind die Bilder als solche auch nicht geschützt. Daraus ergeben sich zwei interessante Sichtweisen.

Nutzer, die mithilfe von KI Bilder generieren, können diese zunächst einmal frei verwenden. Dies betrifft im Grunde sowohl die Veröffentlichung auf der eigenen Webseite als auch auf anderen Portalen. KI-Bilder unterliegen nicht dem Urheberrecht. Jedes KI-Bild ist also im Grunde digitales Freiwild. Ein KI-Bild besitzt keinen Urheber im rechtlichen Sinne. Das sorgt dann wiederum auch dafür, dass es nicht möglich ist, ein Nutzungsrecht zu übertragen. Darauf zielt aber der klassische Verkauf von Fotos ab.

Generell ist der Verkauf von KI-Bildern möglich, sollte aber vertraglich immer umfassend geregelt sein. In dem Vertrag gilt es, individuelle urheberrechtliche Punkte festzuhalten sowie die Gewährleistung und Haftung zu regeln. Auch in Verbindung mit KI-Bildern kann es zu Rechtsverletzungen kommen.

Wie muss man KI-generierte Bilder kennzeichnen?

Für alle KI-generierten Inhalte gilt es mittlerweile eine Kennzeichnungspflicht, wenn diese reale Einrichtungen, Personen, Orte oder auch Ereignisse imitieren. Die Kennzeichnung von KI-generierten Texten und Bildern kann dabei auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Bei KI-Bildern kann beispielsweise mit einem Wasserzeichen gearbeitet werden. Wichtig ist, dass es den Verweis enthält, dass das Bild mit KI generiert wurde. Des Weiteren kann eine entsprechende Kennzeichnungspflicht in Textform oder auch mit einem Hashtag erfolgen. Der Hashtag hat sich vor allem in den sozialen Netzwerken bewährt.

Wie kann man KI-Bilder erstellen?

Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Möglichkeiten, KI-Bilder zu erstellen. Nicht für alle sind Fachkenntnisse erforderlich. Auch für Laien ist es bereits relativ einfach möglich, ein KI-Bild zu generieren. Ferner sind viele Programme, die für die Erstellung von KI-Bildern genutzt werden können, kostenfrei. Teilweise ist die Anzahl der Bilder, die sich mithilfe der KI-Software pro Monat erstellen lassen, begrenzt. Dies ist beispielsweise bei Lexica der Fall. Hier können pro Monat nur 100 Bilder generiert werden. Andere sind hier viel offener. Mit Playground AI können zum Beispiel bis zu 1000 Bilder pro Tag erstellt werden. Das Besondere ist dabei, dass bei diesen Bildern auch eine kommerzielle Nutzung möglich ist. Lediglich Extras wie zum Beispiel eine schnellere Bilderstellung sind an dieser Stelle kostenpflichtig.

Wem gehören die von ChatGPT generierten Bilder?

Im ersten Moment liegt die Vermutung nahe, dass die Bilder, die mit ChatGPT generiert werden, generell der KI-Software gehören. Hierbei handelt es sich aber um einen Trugschluss. Tatsächlich befinden sich diese immer im Besitz des Nutzers. Er gilt aber trotzdem nicht als Urheber. Demzufolge können alle Bilder, die mit ChatGPT erstellt wurden, ohne große Einschränkungen kopiert und von anderen Nutzern weiter verwendet werden. Dies betrifft übrigens nicht nur Bilder, sondern auch andere Inhalte.